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GEG in der Neufassung nicht in den Bundestag

Das viel diskutierte Heizungsgesetz findet sich bislang nicht auf der Tagesordnung des Bundestages Die Vertreter der Parlamentsfraktionen konnten sich bei ihrem informellen Treffen am Dienstag nicht darauf verständigen. Damit wird es für das neu gefasste Gebäudeenergiegesetz bis zum Inkraftreten zum 1. Januar 2024 knapp. Auch das Energieeffizienzgesetz ist umstritten.

Die Verfassungsmäßigkeit hängt letztlich von der Einzelfallregelung im neuen Gesetz ab. Es hat eine angemessene Abwägung von Härtefallregeln und Gemeinwohlinteressen stattzufinden.

Gegen Wärmepumpen ist nichts einzuwenden, jedoch hat es im Vorwege eine entsprechende Förderrichtlinie zu geben. Das sieht auch ein Energieexperte in Das Parlament so.



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